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Altenarbeit

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Als Fach-Sozialbetreuer/in - Altenarbeit

(nach 2 Jahren) begleiten, unterstützen und betreuen Sie ältere Menschen bei deren Alltagsbewältigung mit dem Ziel größtmöglicher Eigenverantwortung und Selbstständigkeit.

Der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich gliedert sich in einen eigenverantwortlichen Bereich und einen Bereich, der die pflegerischen Befugnisse nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), den Sie aufgrund Ihrer Pflegehilfe-Ausbildung haben, betrifft.

Der eigenverantwortliche Bereich besteht in der möglichst umfassenden Begleitung, Unterstützung und Betreuung älterer Menschen, einzeln oder in Gruppen, abgestimmt auf ihren Bedarf, gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse.

* Präventive, unterstützende, aktivierende, reaktivierende, beratende, organisatorische und
   administrative Maßnahmen zur täglichen Lebensebewältigung

* Eingehen auf körperliche, psychische, soziale und kognitive Bedürfnisse und Ressourcen

* Hilfen zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein
   möglichst selbstständiges und eigenverantwortliches Leben im Alter

* Individuelle Begleitung bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter

* Unterstützung bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen

* Entlastung, Begleitung und Anleitung von Angehörigen und Laienhelfer/innen

* Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen

 

Als Diplom-Sozialbetreuer/in - Altenarbeit

(nach 3 Jahren) sind Sie in umfassender Weise für die Lebens- und Umfeldgestaltung älterer Menschen verantwortlich. Sie übernehmen planerische und konzeptive Aufgaben wie Wohnraumgestaltung, Aktivierungsprogramme oder Förderung von Kommunikation. Sie erarbeiten Strategien in Krisensituationen und setzen methodische Konzepte um.

 

Ausbildungsdauer:

* 2 Jahre für Fachabschluss
* 3 Jahre für Diplomabschluss

 

Aufnahmevoraussetzungen:

* Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach 
   erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe

* Vollendung des 17. (Tagesform) bzw. des 19. Lebensjahres (Berufstätigenform)

* Körperliche und psychische Eignung

* Erfolgreiches Aufnahmegespräch

ausbildungsschema_altenarbeit