Altenarbeit

Als Fach-Sozialbetreuer/in - Altenarbeit
(nach 2 Jahren) begleiten, unterstützen und betreuen Sie ältere Menschen bei deren Alltagsbewältigung mit dem Ziel größtmöglicher Eigenverantwortung und Selbstständigkeit.
Der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich gliedert sich in einen eigenverantwortlichen Bereich und einen Bereich, der die pflegerischen Befugnisse nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), den Sie aufgrund Ihrer Pflegehilfe-Ausbildung haben, betrifft.
Der eigenverantwortliche Bereich besteht in der möglichst umfassenden Begleitung, Unterstützung und Betreuung älterer Menschen, einzeln oder in Gruppen, abgestimmt auf ihren Bedarf, gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse.
* Präventive, unterstützende, aktivierende, reaktivierende, beratende, organisatorische und
administrative Maßnahmen zur täglichen Lebensebewältigung
* Eingehen auf körperliche, psychische, soziale und kognitive Bedürfnisse und Ressourcen
* Hilfen zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein
möglichst selbstständiges und eigenverantwortliches Leben im Alter
* Individuelle Begleitung bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter
* Unterstützung bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen
* Entlastung, Begleitung und Anleitung von Angehörigen und Laienhelfer/innen
* Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen
Als Diplom-Sozialbetreuer/in - Altenarbeit
(nach 3 Jahren) sind Sie in umfassender Weise für die Lebens- und Umfeldgestaltung älterer Menschen verantwortlich. Sie übernehmen planerische und konzeptive Aufgaben wie Wohnraumgestaltung, Aktivierungsprogramme oder Förderung von Kommunikation. Sie erarbeiten Strategien in Krisensituationen und setzen methodische Konzepte um.
Ausbildungsdauer:
* 2 Jahre für Fachabschluss
* 3 Jahre für Diplomabschluss
Aufnahmevoraussetzungen:
* Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach
erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe
* Vollendung des 17. (Tagesform) bzw. des 19. Lebensjahres (Berufstätigenform)
* Körperliche und psychische Eignung
* Erfolgreiches Aufnahmegespräch





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