Seit dem Jahr 2007 gibt es österreichweit ein einheitliches Organisationsstatut für die Schulen für Sozialbetreuungsberufe, mit dem die Ausbildung für die Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung zu einem neuen, einheitlichen und modularen System zusammengeführt wurde.
Wir bieten alle Ausbildungsschwerpunkte in der Sozialbetreuung auf Fachniveau (4-semestrige Ausbildung) und Diplomniveau (6-semestriege Ausbildung) an:
Die allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen sind:
Schulbeginn ist immer im September.
Anmeldungen für die nächsten Ausbildungen sind im laufenden Schuljahr jederzeit möglich.
Ja, sie soll aber einschlägig im angestrebten Fachbereich sein (z.B. für die Fachrichtung Altenarbeit in einem Altenwohnheim).
Wenn der Zivildienst im gewählten Ausbildungsschwerpunkt absolviert wurde, ist ein Schnupperpraktikum nicht mehr notwendig.
Ja, in unserem Wohnhaus besteht während der Ausbildung eine Wohnmöglichkeit.
Fach-Sozialbetreuer/innen
Dauer: 4 Semester
Sie sind ausgebildete Fachkräfte für die Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen, die aufgrund von Alter, Behinderung oder einer andern schwierigen Lebenslage in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind.
Diplom-Sozialbetreuer/innen
Dauer: 6 Semester
Sie sind ausgebildete Fachkräfte mit Aufgaben höherer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Darüber hinaus obliegen ihnen konzeptive und planerische Aufgaben betreffend die Gestaltung der Betreuungsarbeit.
Fach-Sozialbetreuer/innen mit Schwerpunkt Behindertenarbeit nehmen neben der Sozialbetreuung pflegerische Aufgaben entsprechend ihrer Qualifikation als Pflegeassistent/innen gemäß Gesundheit- und Krankenpflegegesetz GuKG wahr.
Fach-Sozialbetreuer/innen mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung leisten Unterstützung bei der Basisversorgung einschließlich der Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimittel. Anstelle des pflegerischen Anteils im Qualifikationsprofil stehen bei Fach-Sozialbetreuer/innen mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung verstärkt und vertieft Kompetenzen der Beratung, Begleitung und Assistenz.
Pflegeassistenz und die UBV (Unterstützung bei der Basisversorgung) sind unterschiedliche Pflegeprofile:
UBV:
Die Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV) erlaubt Fach-/Diplom-Sozialbetreuer/innen mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung bestimmte grundpflegerische Tätigkeiten und die Medikamentenvergabe unter Aufsicht, die in der Sozialbetreuung von Menschen mit Behinderung häufig notwendig sind. Dadurch berührt die Sozialbetreuung BB den Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der gesetzlich genau regelt, welche Tätigkeit welchem Berufsbild vorbehalten ist. UBV ist keine Krankenpflege.
Pflegeassistenz:
Die Pflegeassistenz gehört zum Bereich der Gesundheits- und Krankheitspflege. Pflegeassistent/innen arbeiten mit den gehobenen Gesundheitsberufen im diagnostischen und therapeutischen Bereich zusammen, bzw. führen manche Maßnahmen – Anordnung/Aufsicht! – auch selbstständig durch. Die Pflegeassistenz ist im Kompetenzbereich umfangreicher als die UBV.