Diplom-Sozialbetreuer*in Familienarbeit

Als Diplom-Sozialbetreuer*in - Familienarbeit üben Sie Ihre Tätigkeit in der mobilen Familienbetreuung bzw. in sozialpädagogischen Einrichtungen aus. Die Betreuung erfolgt mit dem Ziel, den gewohnten Lebensrhythmus aufrecht zu erhalten und die Familie/familienähnliche Gemeinschaft dabei zu unterstützen, ihre schwierige Lebenssituation zu überwinden.

Schwierige Lebenssituationen sind insbesondere:

  • Erkrankung eines Elternteils, eines Kindes oder eines anderen in der Familie bzw. im familienähnlichen Verband lebenden Angehörigen
  • Psychische Krisensituationen, wie Trennung, Scheidung, Tod von Angehörigen, Überforderung, Überlastung oder Ausfall der Betreuungsperson


Die Tätigkeitsbereiche sind:

  • Planung und Organisation des Alltags
  • Haushaltsorganisation und Haushaltsführung
  • Altersspezifische Betreuung der Kinder und Jugendlichen, Spiel- und Lernanimation sowie Hausaufgabenbegleitung
  • Anleitung, Beratung und Unterstützung der Betreuungsperson/en von Familienangehörigen
  • Mitbetreuung von älteren, kranken oder behinderten Familienmitgliedern
  • Begleitung und Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen
  • Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sowie Behörden
  • Zusammenarbeit mit dem Betreuungsteam und mit Einrichtungen der sozialen Arbeit für Familien (zB Kinder- und Jugendhilfe)
  • Ausbildungsdauer: 6 Semester - Diplomabschluss
  • Duale Ausbildung:
    Theoriestunden an zwei Unterrichtstagen pro Woche
    Praktikumsstunden in verschiedenen Bereichen des künftigen Berufsfeldes

Berufsabschlüsse:

  • Pflegeassistent*in
  • Pädagogische Assistenzkraft in Krabbelstuben, Kindergärten und Horten
  • Fach-Sozialbetreuer*in Behindertenarbeit (als Kombi-Ausbildung zur Familienarbeit fakultativ)
  • Diplom-Sozialbetreuer*in Familienarbeit
  • Die Diplomprüfung ersetzt bei der Berufsreifeprüfung den Fachbereich.

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Erfolgreicher Abschluss einer mittleren oder höheren Schule oder einer Berufsausbildung nach der Schulpflicht
  • (Ausnahmen in Einzelfällen möglich, z. B. durch Absolvierung eines freiwilligen bzw. berufsorientierenden sozialen Jahres)
  • Vollendung des 17. (Tagesform) bzw. des 19. Lebensjahres (Berufstätigenform)
  • körperliche und psychische Eignung
  • gute Deutschkenntnisse
  • Erfolgreiches Aufnahmeverfahren

Beschäftigungsbereiche:

  • Mobile Familienbetreuung (Familienhilfe, Langzeithilfe)
  • Sozialpädagogischer Bereich
  • Behindertenbereich
  • Krankenhäuser
  • Kindergärten, Krabbelstuben, Horte

Zusatzzertifikate