Als Fach-Sozialbetreuer*in - Behindertenarbeit üben Sie ihre Tätigkeit in den zentralen Lebensfeldern von beeinträchtigten Menschen aus. Sie unterstützen diese in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit und Bildung.Die konkreten Tätigkeiten bestehen in Maßnahmen der Anleitung, Anregung, Beratung, Assistenz, Förderung und erforderlichenfalls der Intervention.
Sie verfügen in folgenden Bereichen über spezifische Kompetenzen:
- Soziale Bedürfnisse: Unterstützung bei Kontakten zu anderen Menschen, Förderung der Teilnahme am sozialen Leben sowie Begleitung in Fragen der Partnerschaft und Sexualität
- Beschäftigung/Arbeit: Interessensabklärung, Förderung und Training
- Freizeit: Freizeitgestaltung, Entspannung und Erholung, Hobbys, Feste und Feiern
- Bildung - Persönlichkeitsentfaltung: Einsatz musisch-kreativer Mittel und Bewegung; Förderung von Wahrnehmung, Kreativität, Sinnesschulung und ästhetischer Bildung
- Kritische Lebensereignisse: Begleitung bei Krankheit, Trauer, Tod (zB von Angehörigen) mit dem Ziel der Sinnstiftung, Sterbebegleitung
Pflegerische Aufgaben nehmen Fach-Sozialbetreuer*innen mit Schwerpunkt Behindertenarbeit entsprechend ihrer Qualifikation als Pflegeassistent*innen gemäß GuKG wahr.